1823: In diesem Jahre wurden die sogenannten Pfingstflecken und Gehrenflecken an die brauberechtigten Häuser gebracht. Das Pfingstfleck war Wiese und gehörte zur Schäferei; es erstreckte sich vorn gegen Westen, so weit wie des Angermüllers Länderei gehet und grenzte an die Gehren (Gemeinde-Wiesen). Die Gehren wurden durch den Chausseebau durchschnitten, und auch ein großes Stück davon genommen, so daß nur noch wenig blieb, was dann an die brauberechtigten Häuser vertheilt wurde. Da nun das Gehrenstück zur Verteilung nicht hinreichend war, so wurde das Pfingstfleck von der Schäferei genommen und mit vertheilt. das Stück, was an dem Mühlgraben entlang geht, ist die Ergänzung des Pfingstfleckes.