Am 7. September 1446 genehmigt Herzog Wilhelm von Sachsen, daß in dem von der Gemeinde Riestedt erbauten Schenkhause (Taverne) Bier und Wein verschenken und im Bedürfnisfalle auch noch einen zweiten Schenken anstellen möge. Von dieser letzteren Erlaubnis muß die Gemeinde auch bald Gebrauch gemacht haben. In dem Steuerschockregister von 1576 wird außer dem Schenkhause, das mit 1000 fl. veranlagt wird, noch „der Gasthoff“ genannt, der mit 310 fl. versteuert wird und dessen (Inhaber) Hans Schmidt mit einer werbenden Barschafft von 100 fl. ist.